Mülheimer Koalition aus CDU und SPD schreitet weiter voran auf Steuer-Irrweg
Mit der Verabschiedung des Mülheimer Haushalts 2026/2027 werden verschiedene Projekte der neuen CDU/SPD-Koalition realisiert, die voraussichtlich erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Bürger und Unternehmen Mülheims haben werden. Um die beträchtliche Haushaltslücke zu schließen, wird geplant, verschiedene neue Abgaben und Steuern einzuführen. Deren mögliche Umsetzung und Effizienz sollen teilweise noch von der Verwaltung geprüft werden. In einem Punkt ist die Erarbeitung einer Satzung jedoch bereits beschlossene Sache: Es soll eine Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke geben!
Die Grundsteuer C, in den Sechzigerjahren als Baulandsteuer eingeführt und rasch wieder abgeschafft, sollte dazu beitragen, Spekulationen mit Bauland einzudämmen und Baulücken zu schließen. Sie erwies sich als nicht effizient und wurde schnell wieder fallengelassen. Dass in Mülheim die massive Verschuldung und Geldnot die Steuer bei CDU und SPD auf den Plan rief, ist unbestritten.
Die prognostizierte Klagewelle seitens der betroffenen Bürger und Unternehmen wird voraussichtlich einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung nach sich ziehen, denn die Bestimmung der Baureife und die städtebaulichen Begründungen sind detailliert darzulegen. Während größere Unternehmen die zusätzlichen Belastungen eher kompensieren können, indem sie die Kosten auf zukünftige Verkaufspreise oder Mieten umlegen, sind private Eigentümer, die Grundstücke oft als stille Reserve in Zeiten steigender Inflation oder für Erbschaften halten, in einer schwierigeren Lage. Diese privaten Eigentümer sehen sich gezwungen, entweder kostspielig zu bauen, unter Wert zu verkaufen oder höhere jährliche Abgaben zu entrichten. Letztendlich handelt es sich dabei um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privateigentum!
Auch der im Begleitantrag zum Haushalt von CDU und SPD formulierte Satz: „Bei der Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass kooperative Flächenentwickler und Investoren keine Mehrbelastungen zu befürchten haben“, wirft einige Fragen auf! Wer bestimmt, wer und was „kooperativ“ ist? Soll die erhobene Steuer nach Bebauung dem Bauherrn zurückerstattet werden? Letztendlich wird mit der Grundsteuer C ein historisch bewiesenes Falschfahrer-Konzept neu aufgelegt und Privateigentum entwertet.
Die AfD-Fraktion stellt sich gegen diese massiven Eingriffe ins Privateigentum und lehnt selbstverständlich derartige Neubelastungen der Bürger ab.
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