Dieser Fall, über den in der WAZ vom 10. März berichtet wurde, verdeutlicht die inkonsequente und vermutlich oft dem Druck geschuldete Vorgehensweise der Ausländerbehörde. Auch das Urteil ist nicht nachvollziehbar.
Vor einem Jahr wollten Mutter und Sohn die Verlängerung ihres geduldeten Status beantragen. Da ihnen die Vorgehensweise nicht gefiel, kam es zu unerträglichen Beleidigungen der Mitarbeiter. Gegen beide Personen wurde Strafanzeige erhoben.
In der gesonderten Gerichtsverhandlung gegen den Sohn wurde bekannt, dass dieser in der Vergangenheit nicht nur schon öfters Mitarbeiter des Amtes verbal angegriffen, sondern bereits zahlreiche Straftaten unterschiedlicher Art begangen und die Auflagen seiner Bewährungsstrafen offenbar nie eingehalten hat. Leistungskürzungen wurden infolgedessen „angedroht“, jedoch nicht umgesetzt.
Trotz dieser unmissverständlichen Fakten wurde erneut ein mildes Urteil gesprochen und die Strafe mit Ausnahme von 4 Wochen zur Bewährung ausgesetzt, um ihm eine „letzte Chance“ zu geben.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dominic Fiedler, äußerte sich wie folgt: „Diese Person hätte ihren geduldeten Status bereits vor geraumer Zeit verlieren und abgeschoben werden müssen.
Die nun bekannt gewordenen massiven Beleidigungen in der Vergangenheit gegenüber Mitarbeitern der Behörde lassen den Schluss zu, dass Entscheidungen oft unter erheblichen Einschüchterungen fälschlicherweise zugunsten der antragstellenden Person getroffen werden und Duldungen unrechtmäßig in Dauerschleife verlängert werden, um Beleidigungen oder sogar Anfeindungen zu vermeiden. Bedauerlicherweise wird diese Vorgehensweise durch dieses erneut zu milde ausgefallene Urteil unterstützt. Wir als AfD fordern die sofortige Abschiebung von straffällig gewordenen Personen mit Duldungsstatus. Unser Sozialsystem darf durch derartige Fälle nicht länger belastet werden.“