AfD-Fraktion lehnt jegliche Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes ab und fordert strikte Überprüfung freiwilliger Sozialleistungen.
Erneut ist eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes (Grundsteuer B) im Gespräch, da der Stadt fast 14 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen fehlen. Die Erwägung, die schon immer umstrittene Differenzierung des Hebesatzes zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken als Option zu betrachten, ist aber erstmal vom Tisch, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuletzt diese Ungleichbehandlung als unzulässig erklärt hat.
Die AfD-Fraktion lehnt entschieden eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes ab, da diese zu weiteren Belastungen der Bürger führt, die tagtäglich mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert werden.
Auch als Wirtschaftsstandort hätte die Stadt einen weiteren Minuspunkt neben der ohnehin schon sehr hohen Gewerbesteuer, die gerade im Vergleich zu Essen und Duisburg Investoren abschreckt.
Da die Aussicht auf den Haushaltsplan und die extrem hohe Verschuldung mehr als ernüchternd ist, müssen alle freiwilligen Sozialleistungen und Zuschüsse überprüft und auf ein Normalmaß zurückgesetzt werden.
Der Mülheimer Bürger sollte nicht weiterhin die Zeche für luxuriöse, ideologisch geprägte Leistungen zahlen, die weit über die Pflichtaufgaben der Stadt hinausgehen. Eine Prioritätensetzung auf die Kernaufgaben ist dringend geboten.