Gestern wollten Mitglieder der AfD Mülheim an der Ruhr den Mitgliedern des Infostandes von „Die Partei“ das Grundgesetz überreichen, nachdem deren Funktionäre die anwesenden AfD-Mitglieder mit der NSDAP von 1933 und ihrer verbrecherischen Politik verglichen hatten. Von den Funktionären der AfD darauf angesprochen berief man sich auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit; dabei weiß schon jedes Kind, dass die Meinungsfreiheit dort endet, wo Verleumdungen und Beleidigungen anfangen.

Der Oberbürgermeisterkandidat und Vorsitzender Alexander von Wrese äußert sich hierzu: „Eine derartige Verharmlosung und Instrumentalisierung der Opfer des Nationalsozialismus überschreitet jede Form des politischen Diskurses. Damit zeigt „Die Partei“ wessen Geistes Kind sie ist.“
Die Grundgesetze wurden übrigens nicht angenommen. Die AfD Mülheim an der Ruhr hat Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung bei den zuständigen Behörden gestellt.