Betreff: Zerstörungen von Wahlkampfplakaten im Kommunalwahlkampf 2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchholz,
mit diesem Schreiben wenden wir uns an Sie als obersten Repräsentanten und Verwaltungsbeamten der Stadt Mülheim an der Ruhr, der dem Neutralitätsgebot gegenüber den verschiedenen Parteien, Gruppierungen und möglichen Einzelbewerbern im Kommunalwahlkampf verpflichtet ist. Die Plakatierungsphase hat erst vor wenigen Tagen begonnen, aber das Ausmaß der Zerstörung von Wahlplakaten hat jetzt schon eine neue erschreckend negative Dimension erreicht.
So wurden schon am 01.08.2025, kurz nach der nächtlichen Anbringung der Plakate auf der Schlossbrücke, sämtliche Plakate unserer Partei abgerissen und in einen Papiercontainer geworfen, was zusätzlich neben den möglichen Straftaten gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) und § 242 StGB (Diebstahl) zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen dürfte. Dies war jedoch nur der Beginn. Schon am 02.08.2025 wurden etliche Fälle von der Zerstörung und des Beschmierens unserer Wahlplakate gemeldet, teils von Mitgliedern, teils von aufmerksamen Bürgern oder der Polizei.
Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass das Beschmieren von Wahlplakaten ggf. den Straftatbestand der Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen kann (§§ 185 bis 187). Jedoch kann das Abreißen von mehr als zehn Plakaten auf der Konrad-Adenauer-Brücke (Meldung der Polizei) eine gemeingefährliche Straftat darstellen, die durchaus als verkehrsgefährdend (§ 315b StGB) eingestuft werden kann, sollte es zu einer erheblichen Gefahrenlage durch umherfliegende Plakate auf der viel befahrenen Strecke kommen. Ferner reicht für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr schon das fahrlässige Verhalten aus, um diesen Straftatbestand zu erfüllen.
Die AfD ist seit vielen Jahren mit derartigen Angriffen konfrontiert. Das Ausmaß im aktuellen Kommunalwahlkampf übersteigt aber alle bisherigen Erfahrungen. Dieses systematische und undemokratische Vorgehen ist kein Spaß, kein Kavaliersdelikt, kein Dummer-Jungen-Streich und gewiss kein simpler Vandalismus mehr! Es ist die Missachtung des Grundgesetzes und des Grundsatzes aus Artikel 21 Absatz 1, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Es ist ersichtlich, dass dieses Vorgehen die politische Willensbildung des Volkes beeinträchtigen soll. Der demokratische Wettbewerb und die Meinungsfreiheit, die zentrale Säulen unserer Gesellschaft sind, werden untergraben.
Wir bitten Sie daher dringend, sich öffentlich zu diesen Vorfällen zu positionieren und ein klares Zeichen gegen derartige Angriffe auf den fairen Wahlkampf zu setzen. Ein öffentliches Statement Ihrerseits würde verdeutlichen, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr solche antidemokratischen Tendenzen verurteilt, solche Handlungen nicht toleriert und sich für einen respektvollen und fairen Wahlkampf einsetzt.
Da wir Sie als fairen Oberbürgermeister hinsichtlich des Umgangs mit den jeweiligen Parteien kennengelernt haben, hoffen wir auf eine baldige öffentliche Stellungnahme Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Dominic Fiedler
Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Mülheim an der Ruhr
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