NRW-Petitionsausschuss versagt Bürgerbegehren endgültig die Unterstützung.

Am Mittwoch erreichte die Mülheimer Ratsfraktionen ein Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Jenes Schreiben setzte die Fraktionen darüber in Kenntnis, dass der Petitionsausschuss des Landes NRW in einer Sitzung im Juni beschloss, weiterhin nicht in die Umsetzung des VHS-Bürgerentscheides einzugreifen. Bereits im April 2021 bat die Bürgerinitiative den Petitionsausschuss darum auf die Kommune einzuwirken, um den Bürgerentscheid umzusetzen. Dies wurde bereits damals abgelehnt, weil aus Sicht des Ausschusses „keine Handhabe“ bestand, um auf die Kommune einzuwirken, da man noch genug Zeit für die Stadt Mülheim sah den Bürgerentscheid umzusetzen.

Jedoch ist diese Zeit lange abgelaufen, spätestens seitdem im Oktober letzten Jahres die Bindungsfrist des Bürgerentscheides ablief. Daher wurde der Petitionsausschuss erneut eingeschaltet, doch auch diesmal lehnte der Ausschuss die Bitte um Intervention ab.
Die Begründung ist fadenscheinig und nicht schlüssig.
Der Ausschuss argumentierte nun, dass es haushaltspolitisch nicht möglich sei die Sanierungskosten von über 20 Millionen zu tragen. Die Kosten für die Sanierung waren gutachterlich jedoch schon lange vor dem April 2021 bekannt, als man dem Bürgerbegehren nur aus dem Grund die Unterstützung versagte, dass der Stadt noch genug Zeit bleibe.
Es macht daher den Anschein, als wenn der Ausschuss von Anfang an keine Intervention anstrebte, sondern eine Hinhaltetaktik gegenüber der Initiative fuhr.

Überdies muss man das Argument der hohen Kosten auf den Prüfstand stellen.
Immer wieder wird behauptet, dass durch einen derartig hohen Betrag Schulsanierungsmaßnahmen vernachlässigt werden würden.
„Allerdings gab es diese finanziellen Bedenken bei der Schaffung unnötiger Dezernentenstellen, der Anschaffung von Luftfiltern in Schulen, der Einführung von Mülldetektiven und der Tätigung anderer Fehlinvestitionen nicht“, stellt unser Fraktionsvorsitzender Alexander von Wrese fest, „gemeinsam mit den jährlichen Millionenbeträgen für abgelehnte Asylbewerber erreicht man schnell einen Betrag, mit dem zumindest ein Sanierungsanfang machbar gewesen wäre und der Wille des Bürgers wertgeschätzt worden wäre.“

Es bleibt nun also zu befürchten, dass die Stadt weiterhin keine Maßnahmen ergreifen wird, um dem ausdrücklichen Willen der Mülheimer Bürger nachzukommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Zermürbungstaktik der Stadtregierung keinen Erfolg hat.