Pressemitteilung vom 27.04.20
Der erodierende Rechtsstaat und seine Kinder
Nach der Gruppenvergewaltigung im Juli letzten Jahres sind die Urteile gegen die Minderjährigen gesprochen. 2 Jahre und 6 Monate für einen Angeklagten, 18 Monate zur Bewährung für zwei weitere Angeklagte, die beiden anderen Tatverdächtigten mussten aufgrund ihres Alters nicht vor Gericht erscheinen. Die Abschiebungsversuche gegen die Familie des Hauptverdächtigten scheiterte mehrmals. Die AfD Mülheim fordert die staatlichen Stellen auf, sich wieder auf den Zweck unseres Rechtsstaats zu besinnen.
Diese Tat schockierte die ganze Bundesrepublik: im Juli 2019 wurde ein 18-jähriges Mädchen in Mülheim an der Ruhr das Opfer einer Gruppenvergewaltigung. Es ist dafür in einen Park nahe des Spielplatzes Hasental gelockt und dort unter Gewaltanwendung zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden.
Die Tatverdächtigen: 5 Jugendliche mit bulgarischen Wurzeln, zur Tatzeit waren 3 von ihnen 14, zwei sogar erst 12 Jahre alt.
Doch so schrecklich und unvorstellbar diese Tat sich darstellt, umso unglaubwürdiger und beschämender gestalteten sich die Nachwirkungen dieser Tat. Die Aussetzung der Schulpflicht für die Tatverdächtigen nach den Sommerferien wirkt dahingehend noch wie das kleinste Übel dieser Scharade. Nicht nur, dass der Hauptverdächtige schon früher wegen sexueller Belästigung auffällig gewesen sei, so konnte die Stadt Mülheim die Familie des Hauptverdächtigen auch nicht abschieben, da zuerst der Vater kurzfristig einen Arbeitsvertrag vorlegen konnte. Nachdem sich dieser jedoch als Gefälligkeitsvertrag entpuppte, legte die Mutter kurzfristig einen weiteren gültigen Arbeitsvertrag vor. Bis heute fand keine Abschiebung statt. Auch das Verhalten der übrigen Familien war nicht gerade als Musterbeispiel gelungener Integration zu bezeichnen. So wiesen die Familien der beiden 12-jährigen Tatverdächtigen einfach das Jugendamt an der Haustüre ab. Die Stadt Mülheim an der Ruhr sah keine weiteren Schritte als notwendig gegeben an, da eine Gefährdung des Kindeswohls in beiden Familien offensichtlich nicht vorläge.
Nun also folgten die Urteile: 2 Jahre und 6 Monate für einen Hauptangeklagten, 18 Monate zur Bewährung für die beiden 14-jährigen Mittäter sowie 4 Wochen Dauerarrest. Die beiden zur Tatzeit 12-jährigen Mittäter gelten als strafunmündig, sodass gegen sie keine Ermittlungsverfahren aufgenommen werden konnte.
Die AfD Mülheim an der Ruhr fordert auch weiterhin eine Senkung des Strafmaßes von 14 auf 12 Jahre.
„Wir als AfD setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass der Grundsatz ‚Opferschutz vor Täterschutz‘ auch im Jugendstrafrecht mehr Bedeutung erhält. Das sind wir den vielen betroffenen Opfern schuldig“, so der Kreisvorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat Alexander von Wrese.