Nach der überraschend schnell vollzogenen Schließung der Volkshochschule im September 2017 wurde kurze Zeit später im Februar 18 der Beschluss gefasst, für mindestens fünf Jahre die Volkshochschule an zwei unterschiedlichen Standorten unterzubringen und Gebäude dafür anzumieten.

Trotz eines im Jahr 2012 erstellten Brandschutzgutachtens für die VHS und trotz 2 Millionen Euro jährlich(seit 2008) abzurufender Instandhaltungsgelder wurde auf Maßnahmen verzichtet mit der Begründung, dass andere städtische Gebäude Vorrang gehabt hätten.

Die Dringlichkeit wurde offenbar nicht erkannt?

Auch die Bewerbung um die Ansiedlung der Sparkassenakademie im Juli 2014 und der im Zusammenhang damit im Oktober 2014 gestellte Abrissantrag muten seltsam an.

Festzuhalten ist, dass für eine Instandhaltung der VHS bis 2014 14 Millionen Euro bereit gestanden hätten! Aufgrund chronischer Unterfinanzierung wurden diese Gelder anderweitig verwendet, heißt es auf der Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Die Heinrich-Thöne-Volkshochschule wurde im Juli 2016 als Baudenkmal eingestuft.

Eine repräsentative Lage, eine kaum mehr zu findende architektonische Großzügigkeit, gute Verkehrsanbindung und verfügbarer Parkraum  sprechen für den Erhalt dieses markanten Gebäudes.

Dass die Entscheidung nun durch die Androhung, im Falle einer Sanierung sei dann  für andere Projekte wie etwa Schulsanierungen kein Geld mehr vorhanden, dahingehend beeinflusst werden soll, die Heinrich-Thöne-Volkshochschule aufzugeben, ist nicht akzeptabel, zumal man dringendst  diverse Ausgaben wie u.a. die jährliche Förderung des Theaters an der Ruhr mit jährlich 3 Millionen Euro und  Stadtteilmanagementprojekte in Frage stellen sollte.

Die AfD Mülheim begrüßt diesen Bürgerentscheid ausdrücklich, stellt er doch ein basisdemokratisches Instrument der politischen Willensbildung dar.